Arbeitsschutz
Betrieblicher Arbeitsschutz ist oberste Unternehmerpflicht
Die gemeinsam mit dem TÜV Saarland entwickelte Arbeitsschutz-Managementsystem MAQSIMA LAW ermöglicht dem Betreiber technischer Anlagen die Erfüllung seiner Betreiberpflichten nach ArbSchG und BetrSichV.
MAQSIMA LAW bietet folgende Funktionen:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV
- Ableitung der individuellen Betreiberpflichten in Form von Inspektions- und Prüfplänen auf Basis der MAQSIMA-Quellen
- Erstellung eines Anlagenkatasters
- Automatische Ermittlung der Prüftermine und Prüfinhalte (mit Checklisten)
- E-Mail-Benachrichtigung bei jedem Terminstatuswechsel
- Eskalationsworkflow bei versäumten Prüfterminen
- Vollständige Prüfhistorie pro Anlage
- Wartungs-, Instandsetzung- und Störungsmanagement
- Gefahrstoffverzeichnis, Informationsermittlung und Substitutionsprüfung
- Materialerfassung
- Berichte,Analysen und Reports
- und vieles mehr
Management der gesetzlichen Betreiberpflichten
Mit MAQSIMA LAW verwalten Sie ihre gesetzlichen Betreiberpflichten einfach und transparent. Dies trägt erheblich zur Erhöhung der Sicherheit und Verminderung der Prüfkosten in Ihrem Unternehmen bei.










