Arbeitssicherheit
Betrieblicher Arbeitsschutz ist oberste Unternehmerpflicht
Seit 2002 gilt in Deutschland die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Diese hat für den Betreiber technischer Anlagen weitreichende Konsequenzen:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnischen Bewertungen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen
- Ermittlung der individuellen Betreiberpflichten (Schutzmaßnahmen, Prüfzyklen, Prüftermine)
- Frei Wahl des Prüfdienstleisters (z.B. ZÜS)
- Unterrichtung und Unterweisung der Mitarbeiter
- Lückenlose Dokumentation der Gefährdungen, Maßnahmen, Prüftermine und Prüfergebnisse
- usw.
Die gemeinsam mit dem TÜV Saarland entwickelte Lösung MAQSIMA LAW bietet dem technisch Verantwortlichen die perfekte Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der BetrSichV.
Dabei stehen insbesondere folgende Funktionen im Vordergrund:
- Durchführung einer systemgestützten Gefährdungsbeurteilung
- Ableitung der individuellen Betreiberpflichten in Form von Inspektions- und Prüfplänen auf Basis der Quellen
- Erfassung der prüfpflichtigen Anlagen in einem Anlagenkataster
- Automatische Ermittlung der Prüftermine und Prüfinhalte (mit Checklisten)
- E-Mail-Benachrichtigung bei jedem Terminstatuswechsel
- Eskalationsworkflow bei versäumten Prüfterminen
- Vollständige Prüfhistorie pro Anlage
- Integriertes Störungsmanagement
- Umfassende Berichte,Analysen und Reports
- und vieles mehr
Management der gesetzlichen Betreiberpflichten
Mit MAQSIMA LAW verwalten Sie ihre gesetzlichen Betreiberpflichten einfach und transparent. Dies trägt erheblich zur Erhöhung der Sicherheit und Verminderung der Prüfkosten in Ihrem Unternehmen bei.











