MAQSIMA Responsibility Management

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MAQSIMA LAWArbeitssicherheit

Betrieblicher Arbeitsschutz ist oberste Unternehmerpflicht

Seit 2002 gilt in Deutschland die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Diese hat für den Betreiber technischer Anlagen weitreichende Konsequenzen:

Die gemeinsam mit dem TÜV Saarland entwickelte Lösung MAQSIMA LAW bietet dem technisch Verantwortlichen die perfekte Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der BetrSichV.
Dabei stehen insbesondere folgende Funktionen im Vordergrund:

Management der gesetzlichen Betreiberpflichten

Mit MAQSIMA LAW verwalten Sie ihre gesetzlichen Betreiberpflichten einfach und transparent. Dies trägt erheblich zur Erhöhung der Sicherheit und Verminderung der Prüfkosten in Ihrem Unternehmen bei.

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News

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25.07.2010
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf einer Artikelverordnung zur Neufassung der ...... mehr
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16.07.2010
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9. Juli die Gültigkeit der Arbeitsstätten-Richtlinien verlängert. ...... mehr
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02.07.2010
Die neue Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 definiert verbindliche Obergrenzen für die Temperatur am Arbeitsplatz. ...... mehr
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31.05.2010
Die MAQSIMA GmbH hat mit dem Responsibility Management MAQSIMA LAW den 2. Platz beim diesjährigen ...... mehr