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TMS | GB

Gefährdungsbeurteilungen - systemgestützt erstellen

Gefährdungsbeurteilung - das zentrale Element des Arbeitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

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Mit Hilfe von MAQSIMA TMS | GB können einfach und übersichtlich systemgestützte Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt und verwaltet werden.

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MAQSIMA TMS | GB richtet sich dabei nach Ihrer individuellen Struktur

Ihrer Arbeitssysteme, ob tätigkeitsbezogen, arbeitsbereichsbezogen oder

arbeitsmittelbezogen - MAQSIMA TMS | GB unterstützt Ihre indivduelle

Arbeitsweise mit verschiedenen Assistenten.

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Die MAQSIMA-Quellen aus dem MAQSIMA-Rechtskataster (Regelwerksverfolgung)

werden dabei in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen, so dass der jeweilige

Stand der Technik bereits auf Knopfdruck in die Gefährdungsbeurteilung integriert ist.

Mit Hilfe der regelmäßigen Updates des MAQSIMA Rechtskatasters sind Ihre Gefährdungsbeurteilungen somit zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand.

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Mit Hilfe fertiger Checklisten und Fragenkataloge werden Sie schrittweise durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung geführt. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung lassen sich auf verschiedene Arten weiterverwenden, zum einen werden die Prüfungen und Schutzmaßnahmen zu Abwicklungs- und Dokumentationszwecken in den Terminkalender überführt, zum anderen können aus den Gefährdungsbeurteilungen auch direkt Betriebsanweisungen erzeugt werden.

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Selbstverständlich sind die Inhalte des Gefahrstoffverzeichnisses und die Betriebsanweisungen mit den Gefährdungsbeurteilungen verknüpft.

Gefährdungsbeurteilung - das zentrale Element des Arbeitsschutzes  Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.  ​  Mit Hilfe von MAQSIMA TMS | GB können einfach und übersichtlich systemgestützte Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt und verwaltet werden.
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