TMS | SU
Schulung und Unterweisung
Die regelmäßige Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gehört nach §12 ArbSchG zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers.
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Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im
Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die MAQSIMA-Quellen
beinhalten neben den technischen Arbeitsschutzmaßnahmen auch die
organisatorischen Maßnahmen, wie regelmäßige Unterweisungen, arbeitsmedizinische
Untersuchungen oder auch Fortbildungen zur Aufrechterhaltung einer Qualifikation.
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Mit dem neuen Modul TMS | SU Schulung und Unterweisung können Sie diese ab sofort auch planen, terminieren und dokumentieren. MAQSIMA TMS unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten im Rahmen der Unterweisung von Beschäftigten.
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Darüber hinaus können Sie mit Hilfe von MAQSIMA TMS | SU auch den kompletten Workflow von der Schulungsbeantragung durch den Mitarbeiter, über die Freigabe durch den Vorgesetzten bis hin zur Durchführung und Bewertung der Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen abbilden.
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Abgerundet wird das Modul durch eine Schulungs- und Trainingsbedarfsplanung, die es Ihnen erlaubt, den aktuellen Schulungsstand Ihrer Mitarbeiter mit den Schulungsbedarfen abzugleichen.