top of page
comp_header_edited.jpg

TMS | SU

Schulung und Unterweisung

Die regelmäßige Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gehört nach §12 ArbSchG zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers.

​

Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im

Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie

vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die MAQSIMA-Quellen

beinhalten neben den technischen Arbeitsschutzmaßnahmen auch die

organisatorischen Maßnahmen, wie regelmäßige Unterweisungen, arbeitsmedizinische

Untersuchungen oder auch Fortbildungen zur Aufrechterhaltung einer Qualifikation.

​

Mit dem neuen Modul TMS | SU Schulung und Unterweisung können Sie diese ab sofort auch planen, terminieren und dokumentieren. MAQSIMA TMS unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten im Rahmen der Unterweisung von Beschäftigten.

​

Darüber hinaus können Sie mit Hilfe von MAQSIMA TMS | SU auch den kompletten Workflow von der Schulungsbeantragung durch den Mitarbeiter, über die Freigabe durch den Vorgesetzten bis hin zur Durchführung und Bewertung der Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen abbilden.

​

Abgerundet wird das Modul durch eine Schulungs- und Trainingsbedarfsplanung, die es Ihnen erlaubt, den aktuellen Schulungsstand Ihrer Mitarbeiter mit den Schulungsbedarfen abzugleichen.

Mit dem neuen Modul TMS | SU Schulung und Unterweisung können Sie diese ab sofort auch planen, terminieren und dokumentieren. MAQSIMA TMS unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten im Rahmen der Unterweisung von Beschäftigten.
comp_footer.png
bottom of page